Bekanntmachung des Landratsamtes Kelheim vom 09. Juli 2010 Nr. V 1 - 170
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl I S. 3830), zuletzt geändert am 11.08.2009 (BGBl I S. 2723, 2727)
Genehmigungsantrag des Herrn Markus Hauser zur Erweiterung des Schweinemastbetriebes in Waselsdorf, Markt Rohr auf dem Grundstück Flur- Nr. 291 bzw. 291/1 der Gemarkung Obereulenbach
Hier: Bekanntgabe nach § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Herr Markus Hauser beabsichtigt, den bestehenden Mastschweinebetrieb mit einem Tierbestand von bisher 1 500 Mastplätzen um zusätzlich 490 Tierplätze auf 1 990 Mastplätze durch den Neubau eines Mastschweinestalles zu erhöhen. Herr Markus Hauser hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Abs. 1 i.V. mit §§ 4,19 BImSchG für die Errichtung des weiteren Mastschweinestalls auf dem Grundstück Flur-Nr. 291 bzw. 291/1 der Gemarkung Obereulenbach beantragt. Gemäß § 3 a Satz 1, § 3 c UVPG sowie Ziffer 7.7.3 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in Nr. 2 der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf Grund besonderer örtlicher Gegebenheiten zu besorgen sind.
Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG – überprüft.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist.
Nähere Informationen können beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Immissionsschutz (Zimmer 13), Schlossweg 3, 93309 Kelheim, Telefon 09441/207- 241 eingeholt werden.
Kelheim, den 06. Juli 2010 Landratsamt Kelheim
Rosenmüller Oberregierungsrat
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